Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsleistungen (AGBA)

Sofern nicht explizit anders vereinbart, werden alle Leistungen der Medienakademie Wiesbaden im Rahmen von Auftragsseminaren bzw. Projekten wie z.B. Exklusiv-Veranstaltungen / Seminaren / Training-on-the-Job u.ä. auf Basis der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragsleistungen (AGBA)“ erbracht. Im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung werden fallweise die Kunden- / projektspezifischen Ausprägungen spezifiziert.

 

 

I. Beauftragung

1. Die Medienakademie Wiesbaden erstellt für jede Qualifizierungsmaßnahme ein Angebot.

2. Die Annahme des Angebots durch den Vertragspartner erfolgt mittels Formblatt Auftrag / Auftragsbestätigung oder schriftlich, formlos. Wenn in Ausnahmefällen Aufträge mündlich vereinbart werden, gilt die Auftragsbestätigung.

3. Die Medienakademie Wiesbaden wird in den von ihr angemieteten Räumlichkeiten tätig. Abweichungen hiervon sind in den Angebots- und Auftragsbestätigungen gesondert aufzuführen.

 

 

II. Leistungsumfang

Verbindlich ist der im Angebot unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang.

 

 

III. Leistungen der Medienakademie Wiesbaden

Für die beschriebene Qualifizierungsmaßnahme stellt die Medienakademie Wiesbaden fachlich und methodisch-didaktisch qualifizierte(n) Trainer(in/innen) im gewünschten und erforderlichen Umfang und – wenn im Angebot / in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart wird – die seminarbegleitenden Unterlagen, Hardware und ggf. Übungen für die Teilnehmer zur Verfügung. Die Medienakademie Wiesbaden behält sich vor, die Referenten festzulegen bzw. zu ändern, die Inhalte geringfügig zu modifizieren und die Ausführung der Veranstaltung dem Stand der Technik anzupassen. Ein Austausch des Referenten / Trainers / Dozenten erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Medienakademie Wiesbaden führt Maßnahmen zur Sicherung eines hohen Qualitätsstandards der Qualifizierungsmaßnahme durch. Diesen Qualitätskontrollen unterliegen auch alle eingesetzten Seminarleiter.

 

 

IV. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt die Erstellung der Leistungsbeschreibung einer Qualifizierungsmaßnahme in geeigneter Weise und stellt diese der Medienakademie Wiesbaden zur Verfügung. Für Praxisphasen wird ein geeignetes Praxisumfeld in Form von Geräten und ggf. lauffähig installierter Software gemäß den Vorgaben der Medienakademie Wiesbaden zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer die notwendigen Voraussetzungen für die Qualifizierungsmaßnahme erfüllen.

 

 

V. Konditionen

Es gelten die Preise / Konditionen des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Die Preise sind um die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erhöhen, soweit sie nicht gemäß Umsatzsteuergesetz als ‚steuerfreie Leistungen‘ gelten.

 

 

VI. Zahlungsbedingungen / Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vor Erbringung der Leistung. Es können Teilrechnungen vereinbart werden. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Eine Aufrechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Geldforderungen möglich.

 

 

VII. Kündigung

Tritt der Vertragspartner von Teilen des Auftrages zurück oder storniert er den Auftrag, so ist die Medienakademie Wiesbaden berechtigt, die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Kosten / Aufwendungen, sowie entgangene Einnahmen durch Personalreservierungen o.ä. bis zum vollen Auftragswert in Rechnung zu stellen. Die Medienakademie Wiesbaden behält sich vor, bestätigte Aufträge oder Teile von Aufträgen aus wichtigem Grund bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Medienakademie Wiesbaden ist in einem solchen Fall bemüht, dem Vertragspartner Alternativen anzubieten. Bei Absage oder Ausfall einer Veranstaltung / Seminars durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit des Dozenten) können gegenüber der Medienakademie Wiesbaden keine Regressansprüche geltend gemacht werden.

 

 

VIII. Teilnahmebestätigung

Jeder Teilnehmer erhält nach Teilnahme an einer Veranstaltung der Medienakademie eine Teilnahmebestätigung oder Zertifikat.

 

 

IX. Veranstaltungsort

Grundsätzlich ist der Veranstaltungsort der Sitz der Medienakademie Wiesbaden, in Ausnahmefällen kann vom Auftraggeber hiervon abweichend ein anderer Ort festgelegt werden. Dieser abweichende Veranstaltungsort ist in Absprache mit der Medienakademie Wiesbaden hinreichend vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Eine, auch kurzfristige, Verlegung ist möglich, sofern die Anreise des / der Leistungserbringer(s)/innen) im Rahmen der normalen Arbeitszeitregelung noch möglich oder die Leistungserbringung nicht gefährdet ist.

 

 

X. Haftung

Die Medienakademie Wiesbaden haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem – rechtlichen – Grund. Die persönliche Haftung von Medienakademie Wiesbaden-Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen der Medienakademie Wiesbaden tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Die Medienakademie Wiesbaden haftet weder für mittelbare Schäden, (z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn) noch für Verlust von Daten und / oder Programmen. Schadensansprüche verjähren nach 12 Monaten. Für vom Teilnehmer / Auftraggeber während einer Schulung eingebrachtes Material kann keine Haftung übernommen werden. Da der Lernerfolg in wesentlichem Umfang vom Lernumfeld und dem / den Teilnehmer(n) selber mitbestimmt wird (z. B. durch die entsprechenden Vorkenntnisse und die Bereitschaft zur Mitarbeit), kann die Medienakademie Wiesbaden keine Garantie für den Lernerfolg übernehmen.

 

 

XI. Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einem Auftragsseminar / Projekt werden personenbezogene Daten in automatisierten Verfahren beim Auftraggeber erhoben und im Zuge der Durchführung der Veranstaltung/en gespeichert, verarbeitet und genutzt (§ 4 Abs. 2 Ziff 2a BDSG). Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung von Auftragsseminaren und Projekten erhoben und sind auf den hierfür notwendigen Umfang beschränkt (§ 3a BDSG). Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Einverständnis des/der Betroffenen zur Übermittlung der Daten vorliegt. Die Medienakademie Wiesbaden stellt sicher, dass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden und die nach § 9 BDSG, inkl. Anlage zu § 9 erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet sind.

 

 

XII. Besondere Pflichten der Medienakademie Wiesbaden

Die Medienakademie Wiesbaden verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über den / die Teilnehmer und / oder die Geschäfts- und / oder Betriebsinterna des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

 

 

XIII. Copyright

Alle Rechte, auch an der Übersetzung, des Nachdruckes und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder Teilen daraus liegen – sofern keine anderen Angaben gemacht werden – bei der Medienakademie Wiesbaden. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von der Medienakademie Wiesbaden in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder anderen Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, weiterverarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Weitergabe benutzt werden. Die während der Veranstaltung zur Verfügung gestellte Software sowie Audio- und Videomaterial darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.

 

 

Sonstiges / Präambel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien auf eine Ersatzbestimmung einigen, die der bisherigen Regelung nach Sinn und Zweck möglichst entspricht. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig keine Dozenten / Trainer abzuwerben. Individuell getroffene und in Schriftform fixierte Vereinbarungen gehen diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftragsleistungen (AGBA)“ vor.

 

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an die Medienakademie Wiesbaden ist das Amtsgericht Wiesbaden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsleistungen – Medienakademie Wiesbaden – Stand: 20. Oktober 2011

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